Raumvermietung


Unsere Räume für Ihre Veranstaltung: Mitglieder der Schlüsselregion e.V. können unsere Räumlichkeiten für eigene Schulungen und Seminare anmieten.

 

Mietbedingungen

Mit Ihrer Raumbuchung über das Online-Buchungsformular erklären Sie sich mit folgenden Mietbedingungen einverstanden. Abweichende Individualvereinbarungen sind möglich. Sie müssen jedoch ausdrücklich schriftlich vereinbart und von der Schlüsselregion e.V. bestätigt werden.

1. Leistungen & Zahlung
1.1 Die Schlüsselregion e.V. als Vermieterin ist verpflichtet, die vom/von der Mietenden (im Weiteren: Mieter) bestellten und von der Schlüsselregion e.V. zugesagten Leistungen zu erbringen. Die Schlüsselregion e.V. übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungs-technisch einwandfreiem Zustand und mit der vom Mieter gewünschten Ausstattung (Veranstaltungstechnik, Präsentationstechnik, Bestuhlung und Verpflegung gemäß Angaben im Buchungsformular). Die Bestuhlung erfolgt in U-Form, wenn vorab keine andere individuelle Absprache getroffen worden ist.

1.2 Eine Nutzung der Räumlichkeiten außerhalb des gebuchten Zeitraums ist nicht möglich.

1.3 Der Mieter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Kosten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an die Schlüsselregion e.V. zu zahlen.

2. Nutzungsbedingungen: 
2.1 Die Raumreservierung ist ab dem Zeitpunkt des Erhalts Ihrer schriftlichen Buchungsbestätigung verbindlich und rechtskräftig. Der Mieter muss auch Veranstalter sein.

2.2 Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der Schlüsselregion e.V. verboten.

2.3 Während der Nutzung ist den Anweisungen der Mitarbeiter:innen der Schlüsselregion e.V. Folge zu leisten und ihnen in jedem Fall Zutritt zu allen Räumen zu gewähren.

2.4 Bei Bedarf erhält der Mieter nach vorheriger Absprache vertrauensvoll einen Schlüssel für die Räumlichkeiten. Per Unterschrift haftet er/sie, wie allgemein üblich, für einen eventuellen Verlust. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Mieter in diesem Fall in Rechnung gestellt. Bei Beendigung der Anmietung ist der Schlüssel bitte sofort und eigenverantwortlich, spätestens am nächsten Werktag, zurückzugeben. 


3. Haftung:
3.1 Der Mieter haftet im gesetzlichen Umfang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Nutzung der Räume entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und (technischer) Ausstattung der Mieträume. Soweit Dritte im Zusammenhang mit der Raumnutzung Schadenersatzansprüche erheben, stellt der Mieter die Schlüsselregion e.V. von allen Ansprüchen frei.
Für Diebstahl und den Verlust von Gegenständen kann der Mieter haftbar gemacht werden.

3.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen, aufgeräumten und sauberen Zustand zurückzugeben. Dies umfasst auch die Entsorgung von Essensresten. 
Sollte die Räumlichkeiten nicht sauber verlassen werden, z.B. ein Catering (Besteck, Geschirr, Verpackungen, Essensreste etc.) zum Ende des Mietzeitraums nicht weggeräumt sein oder der Mietzeitraum überschritten werden, wird eine zusätzliche Sonderpauschale in Höhe von mind. 100 Euro erhoben.
Sollte wegen besonderer Verschmutzung eine Nachreinigung erforderlich werden, wird dem Mieter die Reinigung in Rechnung gestellt.

3.3 Die Schlüsselregion e.V. behält sich vor, vor Beginn und nach Abschluss der Mietdauer eine gemeinsame Begehung von dem Mieter zu verlangen.
Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen, anzuzeigen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden. Schäden, die während der Nutzungszeit an Räumen und Inventar entstehen, müssen ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden.

3.4 Mitgebrachte Materialien und Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters im Veranstaltungsraum. Sie sind nach Ende der Veranstaltung wieder restlos zu entfernen. Unterlässt der Mieter dies, ist die Schlüsselregion e.V. berechtigt, die Entfernung und Lagerung bzw. Entsorgung zu Lasten des Mieters vorzunehmen.

4. Stornierung:
4.1 Ordentliche Stornierung: Bei einer ordentlichen Stornierung des Mieters fallen bis vier Wochen vor dem Termin 50% des Buchungspreises an, nach dieser Frist 100% (gilt auch bei Nichterscheinen). Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Terminverschiebung. Die Schlüsselregion e.V. ist berechtigt, Terminverschiebungen nach eigenem Ermessen zu ermöglichen oder abzulehnen.

4.2 Außerordentliche Stornierung durch die Schlüsselregion e.V.: Die Schlüsselregion e.V. ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder dies zu befürchten ist.

5. Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nach vorheriger Absprache mit der Schlüsselregion e.V. für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt.

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